Seit seiner Veröffentlichung 2016 hat sich der ‚Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue‘ (C5) des BSI zum etablierten und vielfach national und international umgesetzten Standard der Cloudsicherheit entwickelt. Da Cloudtechniken schnellen Innovationen unterworfen sind, hat das BSI den C5 nun einer umfassenden Revision unterzogen und einen aktualisierten C5 vorgestellt. „Mit dem C5-Kriterienkatalog gestalten wir erfolgreich die Informationssicherheit in einem wichtigen Bereich der Digitalisierung. Der C5 wird von Cloud-Anbietern aller Größen zum Nachweis der Sicherheit von Cloud-Diensten verwendet. Diese Erfolgsgeschichte des C5 zeigt, dass Cyber-Sicherheit ‚Made in Germany‘ weltweit ein integrierter Bestandteil innovativer digitaler Angebote sein kann, die uns allen mehr Komfort, Effizienz und Effektivität ermöglichen“, betont BSI-Präsident Arne Schönbohm. Die Aktualisierungen des C5-Kriterienkatalogs umfassen sowohl die formalen Regelungen als auch die Kriterien des C5, die an den aktuellen Stand der Technik angepasst wurden. Dabei sind die Erfahrungen von Cloud-Nutzern, -Anbietern und -Prüfern in die Revision eingeflossen. Der C5 enthält außerdem eine neue Domäne zur Produktsicherheit und berücksichtigt damit nun auch die Regelungen und Anforderungen des 2019 in Kraft getretenen EU Cybersecurity Acts. Zudem wurde – insbesondere für kleinere Cloud-Anbieter – der Nachweisweg über die direkte Prüfung eröffnet. Der C5 richtet sich an professionelle Cloud-Diensteanbieter, deren Prüfer und Kunden und legt fest, welche Kriterien das interne Kontrollsystem der Cloud-Anbieter erfüllen muss bzw. auf welche Anforderungen der Cloud-Anbieter mindestens verpflichtet werden sollte.
Siemens weiht Critical Infrastructure Defense Center in Kanada ein
Mit der offiziellen Einweihung des Critical Infrastructure Defense Center (CIDC) in Fredericton in der kanadischen Provinz New Brunswick erweitert Siemens sein globales Cybersecurity-Angebot.